Mit dieser Feststellung habe das Handelsgericht den Beschwerdeführerinnen das rechtliche Gehör verweigert. Nachdem diese behauptet hätten, sie hätten sich durch die langfristig positive Performance von Fr. 160'000.-- von Remo T. beschwichtigen lassen, nachdem sie vorher beunruhigt gewesen seien, liege es auf der Hand, dass die offene Information über einen Verlust von Fr. 350'000.-- in nur 20 Tagen von den Beschwerdeführerinnen nicht einfach hingenommen worden wäre. Ohne Zweifel hätten die Beschwerdeführerinnen in diesem Fall die im Herbst 2001 nach Bekanntgabe des Verlustes eingeleitete Untersuchung bereits am 19. Februar 2001 veranlasst. Ein Stillschweigen, das vom Handelsgericht zu