IV/3/c/ee und ff sowie S. 19 Erw, IV/3/c/gg). Die Beschwerdeführerinnen zitieren in der Folge aus ihrer Replik, wo sie vorbrachten, sie hätten den Verlust per Ende 2000 nicht einfach hingenommen. Vielmehr habe die Beschwerdeführerin 1 Kontakt mit Remo T. aufgenommen und eine Besprechung vereinbart. Diese Besprechung sei nicht besonders intensiv gewesen. Die Beschwerdeführerin 1 und Frau Ruth G hätten sich vom Hinweis Remo T.s auf die langjährige positive Performance beschwichtigen lassen. Weder Remo T. noch Ruth G noch die Beschwerdeführerin 1 hätten die ausgeprägte Vermögensschwankung bis Ende 2000 mit der Optionsstrategie in Verbindung gesetzt (Replik, HG act.