Anlass, sich mit dem Depot genauer zu befassen ... Die Augen nicht mehr verschliessen konnten die Klägerinnen aber jedenfalls am 10. (recte: 19.) Februar 2001, als ihnen anlässlich einer Besprechung ein Anlageperformanceausweis vorgewiesen wurde, der per 31. Januar 2001 einen Vermögensstand von Fr. 765'163.-- aufwies. Innerhalb eines Monats war der Wert des Depots wiederum um 37.7 % angestiegen." Aufgrund dieser Beunruhigung schliesse das Handelsgericht, dass die Beschwerdeführerinnen hätten feststellen müssen, dass eine hochspekulative Optionsstrategie gefahren werde (Hinweis auf Urteil S. 18 Erw. IV/3/c/ee und ff sowie S. 19 Erw, IV/3/c/gg).