Sie zitieren ihre Replikschrift, wonach sie durch den Anlageberater Remo T. in keinem Zeitpunkt über die von diesem befolgte risikoreiche Strategie des punktuellen Schreibens von Put-Optionen orientiert worden seien und ihnen auch in keinem Zeitpunkt mitgeteilt worden sei, dass die Beschwerdegegnerin eine andere Strategie fahre als vertraglich vereinbart worden sei. Tatsache sei, dass die Beschwerdeführerin 2 ausschliesslich und nur über den Weg der schriftlich vorliegenden Bankbelege sowie der wenig aussagekräftigen Wertschriftenverzeichnisse informiert worden sei. Nachdem eine - 19 -