Die Beschwerdeführerinnen fahren unter dem nachfolgenden Titel "E. Sorgfaltpflichtsverletzungen" fort, die Gefahr übermässiger Vermögensschwankungen sowie eines Totalverlustes sei vielmehr Folge einer gegen die Anlagepolitik der Bank sowie die Richtlinien für Vermögensverwaltungsaufträge der Schweizerischen Bankiersvereinigung verstossenden Strategie mit potentiellen Sollpositionen, welche auf das Gesamtportfolio eine Hebelwirkung gehabt habe und nicht im Rahmen der Anlagepolitik der Bank gelegen sei. Insbesondere sei entgegen der Richtlinien 11 und 13 beim Kauf von Puts nicht darauf geachtet worden, dass das