Ziffer 1.4. laute sodann: "Der Kunde wird insbesondere darauf hingewiesen, das er als Optionsverkäufer (Schreiber der Option) Risiken übernimmt, die zu theoretisch unbegrenzten Verlusten führen können, während er als Optionskäufer die Gefahr trägt, den gesamten Kapitaleinsatz (Optionspreis) zu verlieren." Damit sei nach Treu und Glauben davon auszugehen, dass die Beschwerdeführerinnen sich der Risiken von Optionsgeschäften und - um so mehr - derjenigen einer Optionsstrategie bewusst gewesen seien, zumal sie das entsprechende, von ihnen unterzeichnete Formular nicht bemängelten.