Vielmehr seien diese Personen davon ausgegangen, dass der im Vergleich zu andern Depots höhere Verlust auf das unterschiedliche Profil zwischen Portfolio-Struktur "ausgewogen" und "kapitalgewinnorientiert" zurückzuführen sei. Nachdem es sich um einen einmaligen Verlust gehandelt habe, der bereits im Januar 2001 wieder ausgeglichen worden sei, habe im Februar 2001 kein Grund für die Annahme einer Vertragsverletzung bestanden.