Herr T. habe ergänzt, dass im Zeitraum von Oktober 1997 bis Januar 2000 insgesamt eine positive Performance von Fr. 160'000.-- erzielt worden sei. Tatsache sei auch, dass Herr T. die Beschwerdeführerin 1 anlässlich derselben Besprechung ausdrücklich beschwichtigt und in keiner Weise darauf hingewiesen habe, dass seitens der Bank eine Optionsstrategie gefahren - 11 -