Dies entspreche genau der Umschreibung im vertraglichen Anlageprofil (HG act. 4/8). "Anlageziele: Langfristiges Vermögenswachstum durch stärkere Ausrichtung auf Kapital- und Währungsgewinne. Risikobereitschaft: Überdurchschnittliche Risikobereitschaft - Inkaufnahme erhöhter Vermögensschwankungen". Es sei den Beschwerdeführerinnen somit objektiv unmöglich gewesen, im Januar 2001 festzustellen, dass die tatsächlich aufgetretenen Vermögensschwankungen erheblicher gewesen seien, als ihnen im Vertrag mit der Beschwerdegegnerin vorausgesagt worden sei.