Die Differenz von Fr. 553.-- erklärt sich offensichtlich damit, dass die Beschwerdeführerinnen in ihrer Aufstellung mit auf Fr. 1'000.-- gerundeten Zahlen gerechnet haben. Effektiv werfen die Beschwerdeführerinnen der Beschwerdegegnerin vor, sie habe die Verpflichtungen gestützt auf einen zufälligen Tageskurs für Optionen (Eindeckung per 31. Dezember 2000) berechnet, jedoch das effektive Engagement bzw. die potentielle Sollposition, welche Fr. 1,8 Mio. ausmache, nicht ausgewiesen. Nach der Berechnungsweise der Beschwerdeführerinnen resultiert eine negative Liquidität von Fr. 899'000.--, während im Vermögensverzeichnis eine positive Liquidität von Fr. 161'002.-- vermerkt ist.