4/4 Bezug nimmt und dass dieser Prospekt auf den hinteren Seiten unter anderem Darstellungen mit Stand 30. September 2001, einen Rückblick auf das 3. Quartal 2001 und einen Ausblick auf das 4. Quartal 2001 enthält, so dass die Beschwerdeführerinnen von diesem Prospekt nicht vor Herbst 2001 Kenntnis erhalten haben können. Die Erwägungen des Handelsgerichts, in welchen sich der Hinweis auf den genannten Prospekt findet, stehen im Zusammenhang mit der Feststellung, die Beschwerdegegnerin wende "an sich zu Recht" ein, dass die beiden Anlageverzeichnisse - gemeint sind diejenigen per 31. Dezember 1998 und 31. Dezember 1999 - nicht der gewählten Portefeuille-Struktur entsprochen hätten.