Bank entspreche und keine Sollpositionen bzw. kein Leerverkauf im Basiswert (Kauf Puts) resultiere. Für diese Zusammenstellung hätten die Beschwerdeführerinnen den Beweis durch Expertise angeboten. Aus der Zusammenstellung gehe insbesondere hervor, dass in Aktien spekuliert worden sei, da die Optionen darauf gelautet hätten, was aus dem Vermögensverzeichnis ohne weiteres zu entnehmen sei.