Welche rechtliche Bedeutung einer Erklärung oder Willensäusserung nach den Grundsätzen über die Auslegung von Willenserklärungen zukommt, ist Rechtsfrage (Max Guldener, Schweizerisches Zivilprozessrecht, 3. Aufl., Zürich 1979 S. 481). Ob sich aus dem von den Parteien vertraglich festgelegten Anlageprofil (HG act. 4/8) ergebe, dass eine Optionsstrategie zulässig oder unzulässig sei, allenfalls in welcher Weise eine solche zu verfolgen sei, ist eine Frage der Auslegung dieses Anlageprofils bzw. der darin enthaltenen Willenserklärungen und damit eine Rechtsfrage. Ebenfalls Rechtsfrage ist, ob die von der Beschwerdegegnerin verfolgte Anlagestrategie vertragswidrig sei.