Angesichts der Aufstellung im Vermögensverzeichnis vom 31. Dezember 2000, das sie spätestens jetzt genau hätten studieren oder sich erklären lassen müssen, hätten sie sich auch bewusst sein müssen, dass hier eine Optionsstrategie verfolgt worden sei. Wenn die Beschwerdeführerinnen gleichwohl angäben, gegen die Zusammensetzung des Depots nicht protestiert bzw. nicht einmal darüber gesprochen zu haben, so sei dies nicht nachvollzieh- - 4 -