Unter Verpflichtungen seien Optionen in Höhe von Fr. 452'682.-- aufgeführt (HG act. 4/18). Die Auflistung der Optionskontrakte mache sodann den Hauptteil des Verzeichnisses aus. Alleine aufgrund dieses Vermögensverzeichnisses hätten die Beschwerdeführerinnen erkennen müssen, dass hier keine der Vereinbarung entsprechende Portefeuille-Struktur vorgelegen sei und auch keine Strategie "mit Aktien" verfolgt worden sei, wie es sich die Beschwerdeführerin 1 gemäss ihren Angaben vorgestellt habe. Es sei nicht glaubwürdig, dass ihnen dies gänzlich entgangen sei und sie sich nicht näher damit befasst hätten.