1. Die Klägerinnen eröffneten im Sommer 1997 ein Gemeinschaftskonto und -depot bei der Beklagten und betrauten diese mit der Vermögensverwaltung. Die Beklagte verfolgte daraufhin eine „dynamische Strategie mit Optionen“. Auf dem Konto und Depot der Klägerinnen traten erhebliche Verluste ein. Mit Eingabe vom 20. September 2002 an das Handelsgericht machten die Klägerinnen unter Beilage der entsprechenden Weisung ihre Schadenersatzklage über Fr. 700'000.-- nebst Zins anhängig (HG act. 1 und 3).