Dass diese Feststellung falsch bzw. willkürlich sei, zeigt der Beschwerdeführer nicht auf. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, dass das Argument des finanziellen Profits aus einem Versicherungsfall nicht allein steht, sondern nur eines von mehreren Indizien bildet, welche zur abschliessenden Würdigung des Obergerichts und damit zur Klageabweisung führten. 4. Zusammenfassend erweist sich die Beweiswürdigung der Vorinstanz als jedenfalls nicht willkürlich und ist die Nichtigkeitsbeschwerde als unbegründet abzuweisen, soweit auf sie eingetreten werden kann. III.