Es sei ihm nicht um den Wert des Fahrzeugs, sondern um dessen Besitz gegangen, von welchem er auch nach der Rückkehr von seinem Auslandsaufenthalt noch lange hätte profitieren können. Auch wenn man - wie es das Obergericht willkürlich tue - vom rein finanziellen Aspekt ausginge, wäre es die Differenz zwischen dem Wertverlust von sechs Monaten zu den vier neuen Winterpneus und allfälligen eigenen Verkaufsbemühungen nicht wert, das Risiko einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Betrugsversuchs und der daraus zwangsläufig resultierenden beruflichen Folgen für ihn als Polizeibeamten einzugehen.