Bericht des Brandermittlungsdienst auf eine Brandstiftung hin (Vgl. BG act. 4/5 S. 1). Die Bezirksanwaltschaft Y eröffnete in der Folge ein Strafverfahren gegen den Kläger wegen Brandstiftung, Betrugsversuch und Irreführung der Rechtspflege. Dieses wurde mit Verfügung vom 19. März 2001 eingestellt, wobei die Kosten auf die Staatskasse genommen und dem Kläger eine Umtriebsentschädigung und ei- - 3 - ne Genugtuung (für die Verhaftung am Arbeitsplatz - der Kläger ist Kriminalpolizeibeamter - und drei Tage erlittene Untersuchungshaft) ausgerichtet wurde (BG act. 4/5).