Der Brandermittlungsdienst der Kantonspolizei Zürich stellte fest, dass beide Fahrzeugtüren weder im Schloss- noch im Verriegelungsbereich Beschädigungen aufwiesen und sich das Zündschloss unbeschädigt am ursprünglichen Ort befand. Alle drei Schlüssellöcher waren optisch gesehen intakt und es bestanden keinerlei Hinweise, wonach die Zündung elektrisch überbrückt worden war, um den Motor zu starten. Aufgrund der vorgefundenen Spuren musste das Feuer seinen Anfang im Fahrgastraum genommen haben. Das Gesamtspurbild sowie der Brandort (abgelegenes Waldstück), die Ereigniszeit und der Brandherd deuten gemäss Bericht des Brandermittlungsdienst auf eine Brandstiftung hin (Vgl.