1. a) Der Kläger kaufte im Juni 1999 von H. das Occasions-Fahrzeug Mercedes Benz 300 SL-24 Cabriolet (1. Inverkehrsetzung März 1992, Kilometerstand 45'000) für Fr. 50'000.-- (Rechnung, BG act. 4/3). Nach seiner Darstellung stellte der Kläger am Abend des 26. Februar 2000 das Fahrzeug auf einem Güterumschlagplatz an der B-strasse 10 in Zürich ab und begab sich in Begleitung einer Bekannten (R) ins benachbarte Restaurant „Entenhaus“ zum Abendessen. Als der Kläger und seine Begleitung wieder zum Fahrzeug zurückgekehrt seien, sei dieses nicht mehr dort gewesen. Der Kläger erstattete am gleichen Abend Diebstahlsanzeige bei der Kreiswache Zürich 2).