Am 20. Juni 2000 entzog Alfred K R das Mandat. In der Schlussrechnung vom 22. August 2000 (BG act. 4/5) machte R einen Zeitaufwand von 462 Stunden geltend, was bei einem in Rechnung gestellten Honoraransatz von Fr. 900.--/Stunde Fr. 415'800.-- ausmacht. Hinzu kommen Spesen in Höhe von Fr. 2'689.15. Nach Verrechnung mit den geleisteten Akontozahlungen von Fr. 370'000.-- ergab sich eine Restforderung von Fr. 48'489.15 zuzüglich Fr. 3'636.70 Mehrwertsteuer, was gesamthaft Fr. 52'125.85 ausmacht.