derum mit fotokopierter Unterschrift) auch beim Kassationsgericht ein (KG act. 9/5). Schliesslich ging ein Schreiben der Klägerin vom 19. Juli 2004 in italienischer Sprache ein, in welchem sie sich – soweit verständlich – enttäuscht darüber äussert, vom Kassationsgericht keinen für sie akzeptablen Entscheid erhalten zu haben, und dass kein Büro oder keine Institution bereit sei "ihr die Türe zu öffnen". Sie glaube jedoch nach wie vor daran, ein Recht auf Anerkennung ihrer Ansprüche gegenüber ihrem Arbeitgeber zu haben (KG act. 11).