2. Nach Erhalt dieses Entscheides sandte die Klägerin dem Obergericht nochmals verschiedene Urkunden (OG act. 23/1-9). Mit Schreiben vom 28. Juni 2004 wies die Referentin die Klägerin darauf hin, dass diese nach Erlass des Entscheides nicht mehr berücksichtigt werden könnten und sie (unter Hinweis auf Dispositiv-Ziffer 7 des Entscheides) – falls sie mit dem Entscheid nicht einverstanden sei – allenfalls das entsprechende Rechtsmittel zu ergreifen habe (OG act. 24). Daraufhin reichte die Klägerin beim Obergericht am 29. Juni 2004 erneut einige Unterlagen (OG act. 25/1a-3k) und am 30. Juni 2004 verschiedene Akten (KG act. 3/1-14) mit einem Schreiben dat.