7 entspricht ER act. 64). In den erstinstanzlichen Akten befindet sich allerdings eine im Juni 2004 von B. auf C. ausgestellte Spezialvollmacht mit Bezug auf das vorliegende Verfahren (ER act. 60), womit C. als bevollmächtigt erscheint, die vorliegende Nichtigkeitsbeschwerde namens der Beschwerdeführerin zu erheben.