4. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. - 11 - 5. Die Gerichtsgebühr für das Kassationsverfahren wird festgesetzt auf: Fr. 1'600.-- ; die weiteren Kosten betragen: Fr. 242.-- Schreibgebühren, Fr. 76.-- Zustellgebühren und Porti. 6. Die Kosten des Kassationsverfahrens werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 7. Schriftliche Mitteilung an die Parteien, das Handelsgericht des Kantons Zürich und das Schweizerische Bundesgericht, je gegen Empfangsschein.