Was insbesondere das Vorbringen des Beschwerdeführers betrifft, die Vorinstanz habe sein Gesuch um Sistierung des Verfahrens nicht behandelt (vgl. oben II.4.a sowie KG act. 1 S. 11 unter "Formelles" und S. 15 f. unter "Sachverhalt"), so verlangt er in diesem Zusammenhang lediglich, dass nun das Kassationsverfahren sistiert werde (vgl. oben II.4.a). Nichtigkeitsgründe macht er diesbezüglich im Rahmen der Begründung seiner Rügen (KG act. 1 S. 21-26) nicht geltend. Darauf ist somit nicht näher einzugehen (§ 288 ZPO).