1. Unter dem Titel "Materielles" macht der Beschwerdeführer zunächst einige Vorbemerkungen (KG act. 1 S. 12-13, lit. A.). Sodann folgen unter dem Titel "Sachverhalt" eingehende Ausführungen zur Prozessgeschichte (KG act. 1 S. 13-21, lit. B.). Diese Ausführungen enthalten keine selbständigen Rügen. Der Beschwerdeführer verweist jedoch im Rahmen der Begründung seiner Rügen (KG act. 1 S. 21-26, lit. C.) teilweise auf den Sachverhalt (KG act. 1 S. 21). Darauf ist im Rahmen der entsprechenden Rügen einzugehen.