Trotzdem wartete er auch dieses Mal bis zum letzten Tag der Frist mit der Einreichung seines Gesuchs um Bestellung eines unentgeltlichen Rechtsvertreters zu. Wie bereits ausgeführt, wird zudem im vorliegenden Verfahren keine mündliche und öffentliche Verhandlung durchgeführt. Insgesamt benötigt der Beschwerdeführer somit für das weitere Kassationsverfah- - 5 -