3. Gegen diesen handelsgerichtlichen Beschluss richtet sich die vorliegende, rechtzeitig eingereichte Nichtigkeitsbeschwerde (KG act. 1). Der Beschwerdeführer beantragt Aufhebung des vorinstanzlichen Beschlusses und Feststellung, dass dieser gegen verschiedene Bestimmungen der EMRK und des UNO-Paktes II verstosse, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. In prozessualer Hinsicht beantragt er die Gewährung der aufschiebenden Wirkung, die Sistierung des Nichtigkeitsbeschwerdeverfahrens, die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege, eventualiter Befreiung von der Leistung einer Kaution, und die Durchführung eines öffentlichen Verfahrens mit öffentlicher Urteilsverkündung.