2. Die Gesuche der Beschwerdeführerin um Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung und um Bestellung eines unentgeltlichen Rechtsvertreters im Kassationsverfahren werden abgewiesen. 3. Die Gerichtsgebühr für das Kassationsverfahren wird festgesetzt auf: Fr. 700.-- ; die weiteren Kosten betragen: Fr. 346.-- Schreibgebühren, Fr. 323.-- Zustellgebühren und Porti. 4. Die Kosten des Kassationsverfahrens werden der Beschwerdeführerin auferlegt. 5. Für das Kassationsverfahren werden keine Prozessentschädigungen zugesprochen.