sige Angaben zu Verbleib und Verwendung des ihr aus dem Verkauf der ehelichen Liegenschaft zugeflossenen Betrages von Fr. 235'000.-- verlangt (KG act. 16). Anlässlich ihrer Eingabe vom 3. November 2004, mit welcher sie nähere Angaben zu ihrer finanziellen Situation (inbesondere zu ihren Aufwendungen während der letzten 15 Monate) machte und zahlreiche diesbezügliche Belege beibrachte, erklärte die Beschwerdeführerin, die (neueste) Steuererklärung 2003 - 8 -