1.a) Mit Eingabe vom 1. November 2001 ersuchte die Beschwerdeführerin (Klägerin und Rekursgegnerin) den Einzelrichter im summarischen Verfahren (Eheschutz) am Bezirksgericht Meilen (Erstinstanz) um Erlass von Eheschutzmassnahmen (ER act. 1). Mit Erledigungsverfügung vom 14. Oktober 2003 (ER act. 153 = OG act. 3) bewilligte dieser den Parteien das Getrenntleben, und er regelte dessen Folgen (Obhut über die beiden minderjährigen Kinder, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Zuweisung von Hausrat und Mobiliar, Gütertrennung).