2. Die Gerichtsgebühr für das Kassationsverfahren wird festgesetzt auf: Fr. 4'000.-- ; die weiteren Kosten betragen: Fr. 182.-- Schreibgebühren, Fr. 171.-- Zustellgebühren und Porti. 3. Die Kosten des Kassationsverfahrens werden der Beschwerdeführerin auferlegt. - 7 - 4. Die Beschwerdeführerin wird verpflichtet, der Beschwerdegegnerin 1 sowie Rechtsanwalt lic.iur. Paul Schaer für das Kassationsverfahren eine Prozessentschädigung von je Fr. 3'228.-- (inkl. MWSt.) zu entrichten. 5. Schriftliche Mitteilung.