Nichtigkeitsbeschwerde gegen ein Urteil der I. Zivilkammer des Obergerichts des Kantons Zürich vom 14. Juli 2004 (LB030002/U) - 2 - Das Gericht hat in Erwägung gezogen: I. 1. Am 2. Juni 2000 erhob B. A. (Klägerin, Appellatin und Beschwerdeführerin) Klage gegen C. und D. A. (Beklagte, Appellanten und Beschwerdegegner) mit dem folgenden Rechtsbegehren: "Es seien die Beklagten zu verpflichten, der Klägerin Fr. 215'015.05, zuzüglich 5 % Zins seit 11. Februar 2000, zu bezahlen, alles unter Ko- sten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beklagten" (BG act. 1).