c) Diese Rüge erweist sich somit als unbegründet. 7. Insgesamt erweist sich die Beschwerde der Beklagten somit in einem Punkt als begründet (oben Ziff. 3.2e), während sie im übrigen als unbegründet abzuweisen ist, soweit darauf eingetreten werden kann. - 40 - IV. Zusammenfassung; Nebenfolgen 1. Nach den vorliegenden Erwägungen ergibt sich folgende Konstellation: