5. Die Beklagte beanstandet (Beschwerde Ziff. II/B, S. 24 ff. ), dass das Obergericht entgegen ihren Vorbringen einen Verstoss des Klägers gegen Ziff. 6 (iii) lit. e des LIS-Entwurfes verneinte. Dabei geht es darum, dass als "bad leaver" auch gilt, wer ohne vorgängige Zustimmung der Geschäftsleitung der Beklagten eine neue Stelle annimmt. Die Beklagte macht geltend, der angefochtene Entscheid beruhe insoweit auf willkürlicher Beweiswürdigung.