4. Leidet die Begründung des Obergerichts, wonach zwischen den Parteien gestützt auf Art. 6 OR stillschweigend eine Vereinbarung über die Beteiligung des Klägers am LIS zustandegekommen sei, an einem Nichtigkeitsgrund, kann offen bleiben, ob der angefochtene Entscheid in diesem Zusammenhang überdies auf willkürlicher Beweiswürdigung beruht, wie dies die Beklagte geltend macht (Beschwerde Ziff. II/A.3, S. 20 ff.). Hingegen ist auf die in anderem Zusammenhang erhobenen weiteren Rügen der Beklagten noch einzugehen.