sie hinsichtlich der Frage des Zustandekommens einer Vereinbarung von einem Haupt- und einem Eventualstandpunkt ausging. So findet sich - worauf das Arbeitsgericht Bezug nimmt (OG I act. 133 S. 27) - etwa in der Duplik der Passus, wonach das Salary Committee der Beklagten einen vom Kläger gemachten Antrag (Satz von 1.6%) nicht angenommen habe, sondern dem Kläger seinerseits einen Satz von 1.3% offeriert habe; weiter heisst es dort (AG act. 27 S. 17, Rz 34):