c) Das Arbeitsgericht hatte seinerseits ausdrücklich zur These der Beklagten Stellung genommen, wonach ihre Vorbringen je als Bestandteil eines Haupt- und eines Eventualstandpunktes zu verstehen seien. Nach seiner Auffassung liessen sich ihre Vorbringen jedoch insoweit widerspruchsfrei wiedergeben, als am 20. - 32 -