gen enthalten, die bei isolierter Betrachtungsweise dahingehend verstanden werden könnten, dass die Beklagte dem Kläger am 20. Mai 1992 eine Offerte im Sinne von Art. 3 OR gemacht habe; es sei aber mindestens ebenso deutlich immer wieder ausgeführt worden, dass am 20. Mai 1992 nur diskutiert worden sei, zumal zumindest noch in der Klageantwort überwiegend nicht rechtstechnische Begriffe wie "Offerte" oder "Antrag", sondern vagere, umgangssprachliche Termini ("Vorschlag") verwendet worden seien. Es sei somit noch nicht um den Abschluss eines Rechtsgeschäfts gegangen. Das Gesagte korrespondiere auch mit den Aussagen des Zeugen Q., wonach an der Sitzung vom 20. Mai 1992 der Beteili-