b) Wesentlich sei - so die Beklagte zur Begründung der Rüge (Rz 27 ff.) -, dass an der Sitzung des Salary Committee vom 20. Mai 1992 über den Entwurf des LIS und auch über einzelne Beteiligungssätze nur diskutiert worden sei und auch nur diskutiert werden konnte; das LIS sei nämlich damals noch nicht spruchreif gewesen und sei ebenso wie die einzelnen Entitlements erst an einer Sitzung vom 9. Dezember 1992 verabschiedet worden, wobei das schliesslich verabschiedete Modell wesentliche Änderungen gegenüber dem Entwurf erfahren habe. Dazu gehöre u.a., dass das Salary Committee gemäss dem Entwurf nicht die Kompetenz gehabt habe, über die einzelnen Entitlements zu beschliessen.