GULDENER, Schweizerisches Zivilprozessrecht, 3. Auflage, Zürich 1979, S. 165 vor Ziff. 5 sowie LEUENBERGER, a.a.O., - 28 - S. 318 bei Anm. 31), was dafür spricht, insofern auch dem Gericht einen gewissen Spielraum einzuräumen. 3. Die Beklagte rügt weiter eine Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben, der Verhandlungsmaxime und der Begründungspflicht durch die Vorinstanz (Beschwerde Ziff. II/A/2, S. 12 ff., Rz 24-45).