gigen) tatsächlichen Konsenses der Parteien beziehen. Lasse sich ein solcher nicht erstellen, sei noch nicht darüber entschieden, ob aufgrund des Vertrauensprinzips auf das Zustandekommen einer - in Anwendung von Art. 6 OR allenfalls auch stillschweigenden - Vereinbarung geschlossen werden müsse. Dabei handle es sich um eine dem Beweisverfahren nicht zugänglich Rechtsfrage (Urteil S. 13).