(...) Allein aus diesem Grunde ist das vorinstanzliche Teilurteil aufzuheben und der Prozess zur Durchführung eines Beweisverfahrens und zu neuer Beurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen (§ 270 ZPO). ... - 26 - 4. - a) Falls die Beurteilung des durch das Beweisverfahren ergänzten Sachverhaltes ergeben sollte, dass zwischen den Parteien bezüglich des LIS die von den Parteien unternommenen Vertragsverhandlungen gescheitert sind und keine Vereinbarung zustandegekommen ist, entfällt nach dem Gesagten die rechtliche Grundlage für die vom Kläger eingeklagten Ansprüche und wird die Klage abzuweisen sein."