VON RECHENBERG, Die Nichtigkeitsbeschwerde in Zivil- und Strafsachen nach zürcherischem Recht, 2. Auflage, Zürich 1986, S. 45). Ob im vorliegenden Fall als Folge einer allfälligen Gutheissung der Beschwerde eine Rückweisung an die Vorinstanz oder eine Streichung zuhanden des Bundesgerichts vorzunehmen ist oder ob - wie die Beklagte geltend macht (Beschwerde S. 30, Rz 79) - nach § 291 ZPO (Ausfällung eines neuen Sachentscheides durch das Kassationsgericht) zu verfahren ist, wird gegebenenfalls von Amtes wegen und ohne Rücksicht auf diesbezüglich Anträge zu prüfen sein.