Insoweit ist auf die Nichtigkeitsbeschwerde der Beklagten dem Grundsatz nach einzutreten. - 22 - c) Der Kläger wendet hingegen ein (KG act. 8 S. 3), mit der Nichtigkeitsbeschwerde könne - auch in der hier gegebenen Konstellation und entgegen den Vorbringen der Beklagten (Beschwerde S. 30 f., Rz 78 ff.) - nicht die Abänderung bestimmter Erwägungen oder tatsächlicher Feststellungen des angefochtenen Entscheides bzw. eine bestimmte Neuformulierung beantragt werden.