2.2 Das Obergericht hat zum hier interessierenden Punkt erwogen (Urteil S. 26 f.), die Beklagte habe bereits in ihrem ersten Parteivortrag (Klageantwort) behauptet, der Kläger habe nach seinem Wechsel zur X. Bank AG auch Mitarbeiter der Beklagten abzuwerben versucht, indessen habe das Arbeitsgericht dieses Vorbringen als ungenügend substantiiert betrachtet. Im Rahmen des nach erfolgter Rückweisung durchgeführten Beweisverfahrens habe das Arbeitsgericht die genannte Behauptung (dennoch) zum Beweis verstellt, wobei der Kläger persönlich sowie P. und Q. als Zeugen befragt worden seien.