insbesondere habe sie bis zu ihrem letzten Vortrag nie erklärt, welche Mitarbeiter der Kläger abzuwerben versucht habe. Zwar sei Karl D. einmal als Zeuge benannt worden, doch sei damit nicht gesagt worden, ob er selber das Objekt des angeblichen Abwerbeversuchs oder nur Zeuge eines anderweitigen Abwerbeversuchs gewesen sei. Ebenso wenig seien der Zeitpunkt oder sonstige Umstände des angeblichen Abwerbeversuchs näher substantiiert worden (Rz 16 und 17).