1. Z. (nachfolgend: Kläger) trat am 1. September 1972 als Sachbearbeiter bei der Y. Bank AG (nachfolgend: Beklagte) ein und war ab 1989 als Generaldirektor und Vorsitzender der Geschäftsleitung tätig. In der ersten Hälfte September 1992 kündigte er den Arbeitsvertrag mit der Beklagten mündlich, um zur X. Bank AG zu wechseln. Die Parteien verständigten sich in der Folge auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses per Ende September 1992.